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  Früherer HR-Sportchef Emig muss ins Gefängnis
Gericht stellt Aufsichtsmängel fest - Reitze: Rundfunkfreiheit wurde "verkauft"


Frankfurt a.M. (epd). Der frühere Sportchef des Hessischen Rundfunks (HR), Jürgen Emig, muss ins Gefängnis. Das Landgericht Frankfurt verurteilte den 63-Jährigen am 2. Oktober wegen Untreue, Bestechlichkeit als Amtsträger und Beihilfe zur Bestechung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Fünf Monate davon sollen bereits als vollstreckt gelten. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert, die Verteidigung eine Bewährungsstrafe. Emigs Verteidiger Stefan Bonn kündigte wenige Stunden nach der Urteilsverkündung an, er werde beim Bundesgerichtshof Revision gegen das Urteil einlegen.

Emigs früherer Arbeitgeber, der HR, teilte mit, der Journalist habe "durch sein Fehlverhalten dem HR und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk insgesamt großen Schaden zugefügt. Wer gegenüber Veranstaltern und Sponsoren so tue, "als gehe es ihm um den Programmauftrag, dabei aber Geld in die eigene Tasche steckt, der verkauft die Rundfunkfreiheit", sagte HR-Intendant Helmut Reitze. Für sein "kriminelles Verhalten" müsse Jürgen Emig nun büßen.

Der Mitangeklagte Harald Frahm, früherer Geschäftspartner Emigs, wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung sowie zu einer Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro verurteilt. Vier Monate davon sollen wegen der langen Verfahrensdauer bereits als verbüßt gelten. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Die Staatsanwaltschaft hatte für Frahm eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung gefordert.

Stellung für private Geschäfte ausgenutzt

Emig habe seine Stellung beim HR für private Geschäfte ausgenutzt, sagte der Vorsitzende Richter Christopher Erhard zur Begründung. Dies sei "in hohem Maße strafwürdig". Über die Tarnfirma SMP, bei der Frahm Geschäftsführer war, habe Emig Produktionskostenzuschüsse von Sponsoren und Sportveranstaltern eingeworben, aber nur zum Teil an den HR weitergeleitet. Dadurch habe er einen Untreueschaden zulasten des Senders bewirkt. In anderen Fällen habe Emig Schleichwerbung in HR-Sportsendungen platziert, die über SMP bezahlt worden sei. Emig und Frahm hätten zwischen 2001 und 2003 jeweils mehr als 300.000 Euro über SMP-Gewinnausschüttungen kassiert.

Bei der Verschleierung dieser Geschäfte sei Emig sehr geschickt vorgegangen, sagte Richter Erhard. Der Sportjournalist habe nicht aus wirtschaftlicher Not gehandelt, was strafverschärfend zu berücksichtigen sei. Eine Bewährungsstrafe sei nicht möglich gewesen. Allerdings habe das Gericht den Strafrahmen bei weitem nicht ausgeschöpft. Für Emig spreche, dass er nicht vorbestraft sei und ein "weitgehendes Teilgeständnis" abgelegt habe. Emigs Verteidiger gab keinen Kommentar zu dem Urteil ab.

Das Landgericht stufte Emig als Amtsträger ein. Der HR sei im Sinne des Gesetzes eine "sonstige Stelle" der öffentlichen Verwaltung, ähnlich wie Universitäten oder Sparkassen. Zur Rolle des Senders in der Korruptionsaffäre sagte Erhard, der HR müsse sich "Versäumnisse von Gewicht" vorwerfen lassen. Emig sei nicht genügend kontrolliert worden. Das von HR-Intendant Reitze eingeleitete Revisionsverfahren zu dem Fall sei gründlich "schiefgelaufen". Dies habe das Gericht strafmindernd berücksichtigt.

Gericht sieht kein "System HR"

Der HR sei allerdings nicht Täter, sondern Opfer gewesen, sagte Erhard. Ein "System HR", wie von der Verteidigung immer wieder behauptet, habe das Gericht nicht entdecken können. In anderen Korruptionsverfahren seien oft noch größere Kontrollmängel bei den betroffenen Unternehmen festzustellen. Die frühere Praxis des HR, Kostenzuschüsse für Sportübertragungen anzunehmen, sei zulässig gewesen. Rechtlich gesehen handele es sich bei diesen sogenannten Beistellungen um Sponsoring. "Der HR hätte deshalb auch im Abspann darauf hinweisen müssen, dass die Übertragungen finanziell unterstützt wurden", sagte Erhard. Weil der Sender dies nicht getan habe, sei gegen die klaren Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrags verstoßen worden.

Der HR fühlte sich durch den Richterspruch in seiner Auffassung bestätigt. Die Entscheidung mache deutlich, dass das Vergehen eines Einzelnen bestraft werde, sagte Reitze. Das Landgericht sei "den Versuchen Emigs nicht gefolgt, die Verantwortung für seine Taten auf andere im HR abzuschieben". Emig habe "mit erheblicher Energie seine Verstöße gegen Vorschriften des HR über Jahre hinweg geschickt verschleiert".


Zur Kritik des Gerichts an den Kontrollmechanismen im HR sagte Reitze, er habe dafür gesorgt, dass 14 Monate nach seinem Amtsantritt Jürgen Emig nicht mehr Sportchef des HR war. "Wir haben  nach der Analyse der Vorfälle und aufgrund der beschlagnahmten Akten der Staatsanwaltschaft schon längst Konsequenzen gezogen. Die sogenannten Beistellungen zur Finanzierung von Sportsendungen habe ich bereits im Jahr 2004 abgeschafft. Obwohl sie bis heute rechtlich zulässig sind und das Gericht dies auch nicht in Zweifel gezogen hat, waren sie doch das Einfallstor für die korrupten Machenschaften von Emig", stellte Reitze fest. Außerdem seien  Kontrollmaßnahmen eingeführt worden. Seit 2005 untersuchten Wirtschaftsprüfer jährlich alle Buchungsvorgänge im HR.  Auch die Führungskräfte der Redaktionen seien erneut auf die  Einhaltung der Richtlinien zur Trennung von Werbung und Programm von HR und ARD hingewiesen worden.

Reitze kündigte nach dem Urteil an, der HR werde künftig weniger Sportveranstaltungen übertragen. "Es fehlt uns schlicht und einfach das Geld", sagte Reitze dem Magazin "Focus". Auch Product Placement, das die Europäische Union künftig im Fernsehen zulassen will, lehnte Reitze ab: "Die ARD hat mehrfach bekräftigt, darauf zu verzichten. Wir haben aus den Vorfällen der Vergangenheit gelernt." rid


 






 
 

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