•  |  Passwort vergessen?  |  Jetzt registrieren
08.10.2008    17:11 Uhr Drucken  |  Versenden  |  Kontakt
Trennlinie

Gysi vs. ZDF

"Tendenzen zur Überheblichkeit"

Der streitlustige Anwalt und der ewige Stasi-Vorwurf: Gregor Gysis Auseinandersetzung mit dem ZDF könnte erstmals bis vor den BGH gehen.
Von Hans Leyendecker

Gregor Gysi Wahlplakat
vergrößern Nicht nur auf Wahlplakatten wird Gysi eine Stasi-Vergangenheit unterstellt. Gegen entsprechende Medienberichte konnte sich der Linken-Politiker regelmäßig erfolgreich wehren. Der Fall Gysi vs. ZDF könnte jetzt bis vor den BGH gehen.
Foto: Seyboldt Press
 

Seit Februar 1992 überzieht Gregor Gysi Medien und auch frühere Bürgerrechtler mit Prozessen, wenn sie ihm vorwerfen, er habe als Anwalt mit dem DDR-Geheimdienst zusammengearbeitet und sei mutmaßlich ein Informeller Mitarbeiter (IM) der Stasi gewesen.

Der heutige Fraktionschef der Linken war in eigener Sache juristisch sehr erfolgreich. In den Hauptpunkten bekam er über all die Jahre von unterschiedlichen Gerichten recht.

In Erinnerung bleibt auch, dass der streitlustige Anwalt im Sommer 2005 eine großflächige Gegendarstellung auf der Titelseite der Bild-Zeitung erzwingen konnte. Bild hatte vorher Fotos mit der Schlagzeile "Gysi zeigt sein Gehirn" veröffentlicht. Gysi stellte damals mit Hilfe des Gerichts fest: "Die Veröffentlichung ist ohne mein Zutun und ohne meine Kenntnis erfolgt."

Jetzt zeichnet sich in einem neuen Rechtsstreit mit dem ZDF ab, dass sich bald der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Fall Gysi beschäftigen wird. Es geht nicht um seine grauen Zellen, sondern um die alte Frage: Darf in Medien verbreitet werden, dass der Anwalt mutmaßlich wissentlich und willentlich an die Staatssicherheit berichtet hat, oder ist eine solche Verdachtsberichterstattung unzulässig?

Die Fachwelt war erstaunt, als Gysi neulich in einem Streitfall mit dem ZDF zweimal in erster Instanz verlor. Der eine Fall spielte in Mainz und war nicht sehr bedeutsam. Der andere wurde vor der Pressekammer des Landgerichts Hamburg verhandelt. Der Beschluss der 24. Zivilkammer brachte einen neuen Ton in die Debatte: Die Richter kamen zu dem Schluss, es gebe "hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass der geäußerte Verdacht zutrifft".

"Stichhaltige Verdachtsmomente"

Wenngleich der Stasi-Vorwurf "schwerwiegend" sei, lägen "auch stichhaltige Verdachtsmomente" gegen Gysi vor. Der Politiker war gegen das Zweite vorgegangen, weil Marianne Birthler, die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, am 22. Mai im "heute journal" behauptet hatte, Gysi habe angeblich im Fall des Regimekritikers Robert Havemann "willentlich und wissentlich an die Stasi berichtet".

Frau Birthler sah in Gysis ZDF-Klage den Versuch, sie künftig als Interviewpartnerin zu verhindern. Ihr ewiger Gegenspieler wirkte zunächst verblüfft und beschritt dann doch den gewohnten Weg. Er ging in die zweite Instanz - und gewann krachend vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht.

Ohne mündliche Verhandlung verbot der 7. Zivilsenat die Verbreitung der Behauptung von Frau Birthler und fand sogar, die Berichterstattung habe auf "einer unzureichenden Recherche beruht" und sei "insgesamt unausgewogen" gewesen.

Das hatte die 24. Zivilkammer, die sich ausführlich und auch in mündlicher Verhandlung mit dem Fall beschäftigt hatte, völlig anders gesehen: Die Darstellung im ZDF sei "sorgfältig recherchiert" und insgesamt "ausgewogen" gewesen, befanden die Richter.

Nun ging die Sache Gysi gegen das ZDF wieder zurück ans Landgericht. Die 24. Zivilkammer untersagte dem Zweiten kürzlich, den Verdacht zu verbreiten, wies aber einen Teil des Antrags Gysis auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück. Gysi muss ein Viertel der Verfahrenskosten zahlen. Sein Anwalt Matthies van Eendenburg und der ZDF-Anwalt Gernot Lehr kündigen jetzt an, in die nächste Instanz zu ziehen. Wenn das Oberlandesgericht wie erwartet entscheidet, wird der Fall beim BGH landen.

Gysi gibt sich gelassen. 1980 schrieb ein Stasi-Offizier: Gysi zeige "Tendenzen zur Überheblichkeit", stehe aber einer "fundierten und sachlichen Kritik aufgeschlossen gegenüber".


(SZ vom 09.10.2008/jb)

Weitere Artikel

Rechtsstreit um Stasi-Vorwürfe

Gysi verliert gegen das ZDF


Gysi und die Stasi-Vorwürfe

Vorwürfe, Klagen und Verteidigungen



Leserkommentare (22)



10.10.2008 09:26:26

Dieter_Wondrazil: "..finde ich wäre zu klären ob dieser H. G. so ein Saubermann ist wie er tut oder ein Wolf im Schafspelz!"

soso. Finden Sie, "sunshine-bee"...

Gottseidank ist nicht gerichtsrelevant, was Sie "finden".

Sie benötigen - wie immer - etwas Nachhilfe in Rechtstaatlichkeit:

1. "zu klären", ob der Hr. G. das war, was ihm vorgeworfen wird, dat das Gericht, nicht die Öffentlichkeit;

2. Nicht Hr. G. muss beweisen, dass er unschuldig ist, der Ankläger muss beweisen, dass er *schuldig* ist.

3. bis es soweit ist, ist der Mann UNSCHULDIG (in dubio pro reo) und jat jedes Recht, eine Vorverurteilung oder gar öffentliche Diffamierung gerichtlich zu unterbinden.

Wie immer labern Sie, ohne die geringste Kenntnis der Fakten und Hintergründe. Wollen Sie bitte nicht doch ins Brigitte-Forum wechseln? Da hat bestimmt niemand etwas zu verbergen...

DW

P.S. Ich bin alles *Andere* als ein Fan von dem Hr. G.


1 Besucher hat diesen Kommentar bewertet




vorherige Kommentare neuere Kommentare 1 | 2 | 3 | 4 | 5 ältere Kommentare nächste Kommentare

Wir wollen die Qualität der Nutzerdiskussionen stärker moderieren. Bitte haben Sie deshalb Verständnis, dass wir die Kommentare ab 19 Uhr bis 8 Uhr des Folgetages einfrieren. In dieser Zeit können keine Kommentare geschrieben werden. Dieser "Freeze" gilt auch für Wochenenden (Freitag 19 Uhr bis Montag 8 Uhr) und für Feiertage.


Trennlinie

Lesezeichen hinzufügen: 

Lesezeichen bei Mr.Wong setzen Lesezeichen bei Yigg setzen Lesezeichen bei Linkarena setzen Lesezeichen bei Google setzen Lesezeichen bei Webnews setzen Lesezeichen bei Folkd setzen Lesezeichen bei Oneview setzen Lesezeichen bei Wikio setzen

| Was ist das?


Das Leben der Anderen
Jede Woche rezensieren wir ein Internetvideo - donnerstags um elf Uhr.
Die zehn besten optischen Täuschungen
launische  tänzerin optische täuschungen
Diese Frau macht Sie verrückt. Denn sie dreht sich in beide Richtungen zugleich.
SZ Photo
Weblogs
Das Weblog als öffentliches Tagebuch im Internet wird immer populärer: 50 Millionen Blogs gibt es auf der Welt. Sie sind ein Portal zur freien Meinungsäußerung, Frustventil, Meinungsmacher und zunehmend auch Werbe-Plattform. mehr...
bushido ddp
Wir haben Bushidos Biographie wirklich gelesen - und zeigen die besten Seiten von Mamis ganz hartem Kerl.
Geschichten und Bilder
funny pictures cafe penis louvre des lachens
Wir waren viel im Netz unterwegs und haben nur das Beste gesammelt - die 100 witzigsten Bilder. Willkommen im Louvre des Lachens.
titanic saddam bohlen
Seit 1979 teilt das Satiremagazin nach allen Seiten aus - die besten "Titanic"-Cover.
Charlize Theron Hollyywood Schönheit
Wir wissen, Sie sehen das nicht gerne, aber Sie müssen sich der harten Realität stellen: Junge Frauen in Hollywood - hier die Bilder.
rolf muppets
...der klebt vorm Golf. - Nie war Nostalgie lustiger als in unserer Galerie der besten "Alle Kinder"-Witze.
horror-hüllen
Unsere Galerie des Schreckens zeigt die schlimmsten Plattencover aller Zeiten. Schicken auch Sie uns Ihre Lieblings-Horror-Hüllen!
bean
Jugendslang, aussterbende Wörter, Anglizismen und Latein im Alltag: unsere Galerien des Sprachwitzes.
bill gates
"Sohn! Ich habe deine Disketten sortiert", sagte die Mutter des Computerfreaks. Die 30 witzigsten letzten Worte.

ANZEIGE

Süddeutsche Zeitung Shop