Jürgen Emig muss ins Gefängnis: Das Landgericht Frankfurt hat den früheren Sportchef des Hessischen Rundfunks wegen Bestechlichkeit und Untreue zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Er habe den Sender um nahezu 300.000 Euro geschädigt.
Hamburg - Das Frankfurter Landgericht hat den früheren Sportjournalisten Jürgen Emig wegen Korruption zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Der 63-Jährige habe sich der Untreue und Bestechlichkeit schuldig gemacht, erklärten die Richter. Wegen des langwierigen Verfahrens gelten fünf Monate der Haftstrafe bereits als verbüßt. Ob Emig gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof beantragen wird, ließ sein Verteidiger am Donnerstag offen.
Als Leiter der Sportredaktion des Hessischen Rundfunks hatte Emig laut Anklage von 2001 bis 2004 mehr als eine halbe Million Euro aus Schmiergeldern und Schleichwerbung in die eigene Tasche gewirtschaftet. Das Gericht erklärte, Emig habe den Hessischen Rundfunk um mindestens 285.000 Euro geschädigt. Emig hatte in dem Verfahren die Vorwürfe weitgehend eingeräumt.
Das Gericht kritisierte, dass die Kontrollmechanismen des Hessischen Rundfunks im Fall Emig nicht ausgereicht hätten. "Man hätte Herrn Dr. Emig besser kontrollieren können und müssen", sagte der Vorsitzende Richter Christopher Erhard. Ein "System hr" habe das Gericht allerdings nicht finden können.
In der knapp zweistündigen Urteilsbegründung bescheinigte Erhard dem früheren Sportjournalisten ein "dreistes Vorgehen" und "ziemlich viel kriminelle Energie". Strafmildernd berücksichtigte das Gericht das Teilgeständnis Emigs und die Tatsache, dass er durch den Verlust seines Berufs vor dem finanziellen und sozialen Ruin stehe. "Wir sind im Großen und Ganzen zufrieden, werden uns aber Gedanken machen, ob wir Rechtsmittel einlegen", kommentierte Staatsanwalt Michael Loer das Urteil.
Über seine Frau war der Sportjournalist verdeckt an der Vermarktungsagentur SMP beteiligt, die solche Produktionszuschüsse von Sportveranstaltern kassierte. Einen Teil der Gelder behielt Emig für sich.
Wegen Bestechung und Beihilfe zur Untreue wurde der mitangeklagte ehemalige SMP-Geschäftsführer Harald Frahm, 64, zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Außerdem muss er 100.000 Euro zahlen.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren für Emig gefordert, die Verteidigung hatte für eine Bewährungsstrafe plädiert.
fsc/dpa/Reuters/AP/ddp/sid
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