04. September 2008 Es ist ein schreckliches Verbrechen, das viele in Leipzig und in der ganzen Republik bewegt: Die acht Jahre alte Michelle war am 18. August nicht aus ihrem Schulhort nach Hause zurückgekehrt. Drei Tage später fand ein Passant ihren Leichnam in einem Teich. Obwohl aus der Bevölkerung mehr als tausend Hinweise eingingen und eine mit 177 Beamten besetzte Sonderkommission an dem Fall arbeitet, fehlt bisher vom Täter jede Spur. Um ihren Fahndungserfolg nicht zu gefährden, verhängten die Ermittler eine Nachrichtensperre und baten die Presse um Rücksicht, damit kein Täterwissen an die Öffentlichkeit dringt. Sie befürchten, dass durch unbedachte Veröffentlichungen die Beweisführung in einem möglichen Indizienprozess im schlimmsten Fall zusammenfallen könnte.
Mit der Presse sind allenfalls Vereinbarungen möglich
Schon früh erwies sich die Nachrichtensperre als unwirksam, weil offenbar aus dem Kreis der Ermittler selbst Informationen an Boulevardzeitungen gegangen waren. Die in Dresden erscheinende Morgenpost berichtete Ende August von einem Erdloch, in dem der Mörder das Mädchen womöglich vergraben wollte. Am Dienstag brachte die BildZeitung Details aus dem Obduktionsbericht. Am Mittwoch zog die Morgenpost mit einer Geschichte unter dem Titel Michelle: Das Protokoll ihres grausamen Todes nach. Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft Leipzig ein Verfahren wegen Geheimnisverrats eingeleitet; Ermittlungen gegen Journalisten werden noch geprüft. Staatsanwaltschaft und Polizei verurteilten die Berichte der Blätter scharf.
Der Morgenpost-Chefredakteur Peter Rzepus bringt zur Verteidigung vor, seinem Blatt seien die Details seit Tagen bekannt gewesen. Man habe sich aber auf Wunsch der Polizeiführung bisher zurückgehalten. Nachdem andere Medien darüber geschrieben hätten, habe sein Blatt auch über Details berichtet. Der Chefredakteur der Bild-Zeitung, Kai Diekmann, wies die Vorwürfe der Ermittler in einem Brief an den Leipziger Polizeipräsidenten zurück.
Behörden oder Unternehmen könnten eine Nachrichtensperre nur mit Wirkung für ihre eigenen Mitarbeiter verhängen, nicht aber gegen die Presse. Mit der Presse sind allenfalls Vereinbarungen möglich, von Berichterstattung abzusehen, beispielsweise um das Opfer einer Entführung nicht zu gefährden, wie im Fall Jan-Philipp Reemtsma. Im Fall Michelle wurde eine solche Vereinbarung von Ihrer Seite nie gesucht.
Keine Hilfe von Aktenzeichen XY
Kernaufgabe der Presse sei es, über wichtige, das Gemeinwesen betreffende oder beunruhigende Entwicklungen und Ereignisse zu berichten. Dabei müsse die Presse auch Informationen liefern, die die Betroffenen lieber nicht veröffentlicht sähen. Das gelte für VW und die Lustreisen der Betriebsräte, für die Korruptionsvorgänge bei Siemens wie für die Liechtensteiner Steueraffäre von Post-Chef Klaus Zumwinkel. In keinem dieser Fälle wollten die Akteure, dass die Details in die Öffentlichkeit gelangen.
Trotzdem muss die Presse auch in solchen Fällen berichten und ebenso bei aufsehenerregenden Straftaten. Die Eltern von Michelle sind nach den Worten ihrer Anwältin Ina Alexandra Tust entsetzt über die Veröffentlichungen. Sie hatten von Beginn an Verständnis dafür, dass aus ermittlungstaktischen Gründen auch für sie die Nachrichtensperre gilt. Und nun müssen sie ertragen, dass die schrecklichen Details zum Tode ihres Kindes in der Presse ausgebreitet werden, sagte die Rechtsanwältin im Gespräch mit dieser Zeitung.
Unterdessen hat die Bild-Zeitung - ein Schelm wer darin eine Retourkutsche sieht - ein neues Fass aufgemacht. Polizeipräsident will keine Hilfe von ,Aktenzeichen XY', hieß es am Donnerstag. Im Text erfährt der Leser allerdings, dass die Schlagzeile nur einen Pseudo-Aufreger ankündigt. Der Polizeipräsident, so Bild, halte es derzeit nicht für angezeigt, mit dem Fall Michelle ins ZDF zu gehen, weil erst alle durch einen Beitrag der MDR-Sendung Kripo Live gewonnenen Hinweise ausgewertet werden sollen. Aktenzeichen XY stehe aber auf der Liste der Ermittler. Man werde sich zu gegebener Zeit an sie wenden.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa