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24.07.2008

Fußball-Rechte

von Juliane Paperlein,
Ressortleiterin Medien

Kartellamt verbietet Zentralvermarktung der Bundesliga mit Kirch


Das Comeback von Leo Kirch ist in Gefahr 

Das Comeback von Leo Kirch ist in Gefahr

Entscheidung gefallen: Das Bundeskartellamt erteilt dem von der Deutschen Fußball Liga (DFL) und dem Kirch-Vermarkter Sirius vereinbarten Zentralvermarktungsmodell der Bundesliga eine Absage.  Wie die Bonner Behörde heute mitgeteilt hat, hält sie die Zentralvermarktung zwar grundsätzlich für zulässig. Das aktuelle Modell von DFL und Sirius sei jedoch kartellrechtlich nicht rechtens.
 
"Nüchtern betrachtet handelt es sich bei der Zentralvermarktung um eine Kartellvereinbarung", begründet Behördenpräsident Bernhard Heitzer die Entscheidung.
 
Das Kartellamt geht in ihrer Begründung davon aus, dass sich die Bedingungen für Zuschauer und Sender deutlich verschlechtern würden. Eine zeitnahe Highlight-Berichterstattung am Hauptspieltag, dem Samstag, würde zugunsten höherer Einnahmen aus dem Pay-TV geopfert, so die Begründung. Heitzer: "Für die Eliminierung der zeitnahen Free-TV-Konkurrenz sollten die Erwerber der Pay-TV-Rechte kräftig zur Kasse gebeten und die Mehrkosten über die Pay-TV-Einnahmen refinanziert werden."
 
Die Liga wollte die Lizenzen für die Spielsaison ab 2009/10 zentral an Kirch vergeben. Der Unternehmer hatte den Klubs dafür pro Saison eine halbe Milliarde Euro Einnahmen garantiert. Der Deal dürfte nun platzen. Für DFL-Vorstand Christian Seifert ein herber Verlust. Eine deutliche Steigerung der Einnahmen von derzeit rund 420 Millionen - und damit mehr Geld für Stadienausbau und den Einkauf von Top-Spielern - ist damit kaum noch in Sicht.

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