Berlin. Die Doppelfunktion von Josef Depenbrock als Geschäftsführer und Chefredakteur der "Berliner Zeitung" ist zulässig. Mit dieser Entscheidung wies das Berliner Arbeitsgericht am Mittwoch eine Klage von Redakteuren des Blattes gegen den Berliner Verlag zurück. Aus dem Redaktionsstatut ergäben sich keine Ansprüche, die Personalunion zu verhindern.
Nach der Übernahme des Verlages durch Investor David Montgomery hatten Redaktion und Verlagsspitze Regelungen für die Zusammenarbeit getroffen. Die Redaktion habe ein Mitspracherecht, könne die Ernennung des Chefredakteurs aber nicht verhindern, erklärte das Gericht.
Die Redakteure hatten die Klage gegen Depenbrocks Doppelrolle damit begründet, dass die journalistische Arbeit vom kaufmännischen Bereich getrennt sein müsse. Das sei immer wieder missachtet worden, sagte Redakteursvertreter Thomas Rogalla. Depenbrock sei nicht in der Lage, seine beiden Rollen richtig auszufüllen.
Depenbrock wies Berichte zurück, wonach es Montgomery ausschließlich um kurzfristige Renditeziele gehe. Man wolle das Blatt "langfristig halten". Er halte am Sparkurs fest und mache seine Entscheidungen "nicht davon abhängig, ob wir Frieden haben werden oder nicht. Wir sind keine Wohlfühlgruppe". dpa /fr

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