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02.07.2008    13:26 Uhr Drucken  |  Versenden  |  Kontakt
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Rechtsstreit um Stasi-Vorwürfe

Gysi verliert gegen das ZDF

Linkspartei-Fraktionschef Gregor Gysi hat erneut einen Rechtsstreit gegen das ZDF verloren. Das Landgericht Hamburg kommt zu dem Schluss, es gebe "hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür", dass Gysi als Anwalt in der DDR "wissentlich und willentlich an die Stasi berichtet" habe.
Von Hans Leyendecker, Hamburg

Gregor Gysi, ddp
Gregor Gysi mit guter Miene zur Niederlage: Der Fraktionschef der Linken muss erneut eine Schlappe vor Gericht einstecken.
Foto: ddp
 

Gregor Gysi hat erneut einen Rechtsstreit gegen das ZDF verloren. Die 24. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg lehnte in einem am Mittwoch ausgefertigten Beschluss einen Antrag des Fraktionsvorsitzenden der Linken
auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen das ZDF ab.

Gysi hatte der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, die
Behauptung untersagen wollen, er habe im Falle des Regimekritikers Robert
Havemann "wissentlich und willentlich" an die Stasi berichtet.

Frau Birthler hatte diese Aussage am 22. Mai im "heute-journal" gemacht.
Bereits in der vergangenen Woche hatte Gysi, wie berichtet, in dieser
Angelegenheit beim Landgericht Mainz eine Niederlage erlitten. Die 1.
Zivilkammer des Mainzer Gerichts hatte einen Antrag Gysis auf Ausstrahlung
einer Gegendarstellung abgelehnt.

Die Hamburger Entscheidung ist allerdings weit bedeutsamer als das Mainzer
Urteil. In Mainz war der frühere DDR-Anwalt, der in der Vergangenheit eine
Vielzahl von Prozessen gewonnen hatte, nur aus formalen Gründen gescheitert.
In der Sache hatten die Mainzer Richter eher Gysis Sicht vertreten.

"Stichhaltige Verdachtsmomente"

Anders fiel die Entscheidung der Hamburger Pressekammer aus, die sich
intensiv mit dem Fall beschäftigt hatte. Die Hamburger Richter kamen zu dem
Schluss, bei der inkriminierten Äußerung Birthlers handele es sich nicht
nur um zulässige Verdachtsberichterstattung, die ein besonderes aus Artikel
5 des Grundgesetzes abgeleitetes Privileg der Medien ist.

Wenngleich der Stasi-Vorwurf "schwerwiegend" sei, lägen "auch stichhaltige
Verdachtsmomente" gegen Gysi vor. Die Recherche des ZDF, das im Rechtsstreit von dem Medienanwalt Gernot Lehr vertreten wurde, ergab nach Ansicht der Hamburger Richter "hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass der geäußerte Verdacht zutrifft".

Auch sei die "sorgfältig recherchierte" Darstellung "ausgewogen" gewesen. Das ZDF habe zudem "deutlich" gemacht, dass die Akten im Fall Gysi einen "Deutungsspielraum zulassen und gerade keine eindeutigen Belege beinhalten".

Gysi hatte dem "heute-journal" für ein Interview nicht zur Verfügung
gestanden. Sein Pressesprecher hatte der Redaktion lediglich eine
Presseerklärung geschickt. Dass Gysi nicht zu einem "Interview oder einer
weiteren Stellungsnahme" bereit gewesen sei, kann nach Meinung der Kammer
"nicht zu Lasten" des ZDF gehen.

In einer eidesstattlichen Erklärung vom 3. Juni, die der Hamburger Pressekammer vorlag, hatte der Politiker erklärt, er habe "zu keinem Zeitpunkt über irgendjemanden wissentlich und willentlich an die Staatssicherheit berichtet, auch nicht im Falle Robert Havemanns".

"Nicht glaubhafte bloße Schutzbehauptung"

Bei dem "vermeintlichen Beleg" für die vorgebliche "Falschbehauptung" gehe er davon aus, dass sich die Stasi möglicherweise einen von ihm für seine Handakte diktierten Vermerk "oder Teile davon" verschafft habe, um daraus einen Bericht zu fertigen. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte bereits vor zwei Jahren in einem Urteil diese Theorie als "nicht glaubhafte bloße Schutzbehauptung" bezeichnet.

Auch hatte Gysi erneut gemutmaßt, seine schriftliche Information an einen
Mitarbeiter der "Abteilung Staat und Recht" des Zentralkomitees (ZK) der SED
über ein Gespräch mit Havemann sei möglicherweise vom ZK an die Stasi
weitergeleitet worden. Dazu hatte das Berliner Verwaltungsgericht erklärt:
"Wer mit dem Zentralkomitee der SED in einer solch brisanten Angelegenheit
sprach, musste damit rechnen, dass die Information auch zur Stasi gelangen
würde".

Die Anwälte Gysis hatten dem Hamburger Gericht eine zweieinhalb Seiten
umfassende eidesstattliche Erklärung eines früheren Stasi-Offiziers
überreicht, dessen Abteilung Havemann überwacht hatte.


Der frühere Mitarbeiter der Staatssicherheit betonte, die "Wichtigkeit der Vorgänge im Fall Havemann" sei hoch angesiedelt gewesen. Die "Ergebnisse verschiedener Quellen, die separat vorlagen", seien in eine "lesbare, zusammenfassende Form" gebracht worden. Auf den inkriminierten Vermerk bezogen erklärte er, über "keine konkrete Erinnerung" zu verfügen.

Seiner Darstellung zufolge hat er mit der Legende, er sei ein Vertreter der
Generalstaatsanwaltschaft, jahrelang vergeblich versucht, Gysi für eine
Zusammenarbeit mit der Stasi zu gewinnen. Das sei nicht geglückt. Der Anwalt
habe "auf der strikten Wahrung seiner anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht
bestanden".

Nach Meinung der Hamburger Richter hingegen kann aus einem
Stasi-Bericht vom 5. Oktober 1979 der "Schluss gezogen werden", bei dem in
dem Bericht genannten Inoffiziellen Mitarbeiter (IM) der Stasi habe es sich
um Gysi gehandelt. Voraussichtlich wird Gysi jetzt vor das Hamburger
Oberlandesgericht ziehen, um die einstweilige Verfügung durchzusetzen.


(SZ vom 03.07.2008/buma)

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Leserkommentare (58)



04.07.2008 10:28:23

ucr: @Hellbelt

"Im übrigen bin ich der Meinung, daß die "Denunziationsbehörde zur Verwendung alter Stasiaakten zur Verunglimpfung des politischen Gegners" abgeschafft gehört. Es gibt ja in der ehemaligen DDR bereits eine Mehrheit, die sich den alten Stasi-Staat wieder zurückwünschen angesichts der Entwicklung, die das politische System der Bundesrepublik Deutschland in den letzten Jahren genommen hat. Strenggenommen nutzt die Birthler-Behörde nur die Akten der Stasi weiter."

Schon erschreckend, wie kurz das Gedächtnis mancher Menschen ist. Noch nicht einmal 20 Jahre nach dem Mauerfall ist scheinbar alles wieder vergessen und es wird die Einstellung der Ermittlung gegen Täter und Mitläufer des DDR - Unrechtssystems gefordert als wäre nichts gewesen: Stasi - halb so schlimm !; Mauertote - selber schuld !; Eingekerkerte Dissidenten - alles Querulanten !;

Mir wird einfach nur noch übel . . .

ucr


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