Dienstag, 01.07.2008

Die Un-Unabhängigkeit des "Bonner Generalanzeigers"

Manchmal lohnt es sich für Journalisten, die Anzeigen, die ihre Texte umgeben, genau zu studieren. Gestern, zum Beispiel, erschien in mehreren deutschen Zeitungen eine Anzeige der amerikanischen Pilotengewerkschaft Alpa.

"Achtung Deutsche Post AG Aktionäre - Ist das das Ende von DHL?", war da auf halbseitiger Größe zu lesen. Hintergrund: Künftig soll UPS sämtliche Flugtransporte von DHL-Paketen in den USA, Kanada und Mexiko übernehmen. Und deshalb zittern 500 Piloten und Alpa-Mitglieder der Gesellschaft A-Star, die bisher für DHL fliegt, um ihren Job. Alpa sieht nun ein teures Kartellverfahren auf DHL zukommen.

Interessanter als diese Anzeige ist jedoch, wie der "Bonner Generalanzeiger" mit ihr umgegangen ist.

Es ist der letzte Absatz im Artikel (noch nicht online) der Kollegen Mathias Eberle und Christoph Schlautmann, der mich sprachlos lässt.

Dort steht zu lesen:

"Ernster nahm den Vorgang der Bonner Generalanzeiger. Die Lokalzeitung lehnte die Veröffentlichung der Anzeige mit dem Hinweis ab, die Deutsche Post residiere in der Nachbarschaft. Deshalb, schrieb das Blatt an Alpa, sei man mit der ,Veröffentlichung kritischer Anzeigen sehr sensibel'. Die Anzeigenleitung wollte diesen Vorgang auf Anfrage nicht kommentieren."

Selbst wenn der Inhalt der Anzeige problematisch wäre, so hätte es eine elegante Lösung gegeben: Die Anzeige wird gedruckt und die Redaktion klärt den Leser über den Sachverhalt auf. Wenn aber schon kritische Anzeigen nicht gedruckt werden, ist es nur noch eine rhetorische Frage, ob kritische Artikel es ins Blatt schaffen.

Wenn Medien sogar auf Umsatz verzichten, um Ärger aus dem Weg zu gehen, dann haben sie einen Status erreicht, in dem sie absolut verzichtbar sind.

Nachtrag vom 30.7.08:

Der „Bonner Generalanzeiger“ mag die Aussage nicht so einfach stehen lassen. Seine Anwälte haben der Alpa in einem Schreiben, das mir vorliegt, mitgeteilt, dass eine „nicht autorisierte Mitarbeiterin“ zwar jene Aussage getätigt hätte. Doch die Gründe für die Ablehnung lägen nicht in der Nähe zur Deutschen Post, sondern in der Art und Weise, wie die Anzeige formuliert gewesen sei.
So werde die Post als „Gesetzesbrecher“ angeprangert, weil ihr Ex-Chef Klaus Zumwinkel wegen privater Delikte unter Anklage steht. Auch die Titulierung der Lufthansa als Gesetzesbrecher mag man so nicht stehen lassen. Und schließlich werde suggeriert, dass Lufthansa-Aufsichtsratschef Jürgen Weber ebenfalls ein Gesetzesbrecher sei.
Anzeigen mit beleidigenden Texten lehne der „Generalanzeiger“ ab - eine Praxis, die bei deutschen Verlagen üblich ist.
Die Verlagsanwälte haben die Alpa aufgefordert, die Behauptung, der „Generalanzeiger“ habe ihre Anzeige wegen Post-Freundlichkeit abgelehnt, zurückzunehmen.

Kommentare und Trackbacks

Mia Paluschke kommentiert:

Herr Knüwer, Danke dafür! Es scheint in Deutschland nur irgendwie niemanden so recht zu interessieren. Derartige Beispiele gibt es wohl zuhauf, würde ich schätzen. :-(
Mia Paluschke | 01.07.2008 - 13:10

Grumpy kommentiert:

Nehme man doch nur die Spieleindustrie, die auch nicht gerade wenig umsetzt - da wird dann gerne mal mit harten Bandagen gekämpft. Mir fällt da spontan 4Players ein, die mit einem der sehr bekannten Namen aneinandergerasselt sind.
Grumpy | 01.07.2008 - 14:00

Tim kommentiert:

Das ehemalige Hauptstadtblatt hat immer mit besonderer Nähe zur Regierung geglänzt. Immerhin hält die KfW noch 30% der Aktien.
Tim | 01.07.2008 - 15:47

Alexander Broy kommentiert:

Das man Werbung kritisch betrachtet finde ich ans sich nicht schlecht. Es bedeutet zudem noch nicht automatisch, dass auch inhaltlich Zensur geübt wird.

Überhaupt wird mir dir Idee Werbung zu zensieren gerade sehr sympathisch.
Alexander Broy | 01.07.2008 - 16:22

Arnulf kommentiert:

So ganz verstehe ich die Aufregung nicht. Die Anzeigenabteilung entscheidet, welche Anzeigen ins Blatt kommen, und die Redaktion entscheidet, welche Geschichten ins Blatt kommen. Solange das klar getrennt ist - und aus den wenigen Zeilen kann ich zumindest nichts Gegenteiliges herauslesen - geht das in Ordnung.
Arnulf | 01.07.2008 - 17:25

Mia Paluschke kommentiert:

@ Vorredner: ???

Natürlich darf sich eine Zeitung das Recht vorbehalten, welche Werbung sie abdruckt, welche nicht. Mich regt nur die einseitige Parteinahme, bzw. Befangenheit einer Zeitung auf - gerade auch wenn es um politische Themen geht. Wenn also eine durchaus politisch relevante Öffentlichkeit zugunsten einer anderen solventeren ausgeblendet wird, dann finde ich das sehr kritisch.

Das heisst nicht, dass man jede Werbung (schon gar nicht solche mit rassistischer, diskriminirender oder anti-demokratischer Tendenz) veröffentlichen muss, aber so lange Menschen hier von ihrem demokratischen Recht auf Meinungsäußerung (auch in werblicher Form - ist mir immer noch lieber als gekaufte Artikel) Gebrauch machen, empfinde ich das vorgehen des "Bonner Generalanzeigers" als eine Art von Zensur, bzw. Bestechlichkeit.

Derjenige, der genug zahlt, erhält nicht nur die größte Aufmerksamkeit, nein, er stellt damit auch gleichzeitig sicher, dass seine Gegner ausgeblendet werden. Also wirklich, in was für einer Bananenrepublik leben wir eigentlich?
Mia Paluschke | 02.07.2008 - 08:42

Goetz A. Primke kommentiert:

Der Bonner GeneralVerschweiger war schon immer dafuer bekannt, dass er kritische Themen umgeht. Mehr oder weniger elegant. In diesem Fall offensichtlich unelegant, ich wuerde gar sagen toelpelhaft. Denn Knuewer hat Recht: neben der Anzeige haette ein aufklaerender Artikel dem Leser den Sachverhalt deutlich machen koennen. Tja, Chance verpasst. Bonn gut Nacht.
Goetz A. Primke | 02.07.2008 - 11:19

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