Karlsruhe. Urlaubsfotos von Prominenten dürfen in der Presse nur abgedruckt werden, wenn sie ein Thema von allgemeinem Interesse illustrieren. Das folgt aus zwei Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Dienstag. Die TV-Moderatorin Sabine Christiansen hatte mit einer Klage gegen ein Foto in Bild der Frau Erfolg, das sie beim Einkaufen mit ihrer Putzfrau auf Mallorca zeigt.
Dagegen muss die Monegassen-Prinzessin Caroline den Abdruck eines Urlaubsbilds hinnehmen, weil im nebenstehenden Text darüber berichtet wurde, dass das Haus Hannover neuerdings seine kenianische Villa zur Vermietung anbiete - laut BGH ein Beitrag, der zur Meinungsbildung beitragen kann. Damit habe die Pressefreiheit Vorrang vor dem Schutz des Persönlichkeitsrechts (Az: VI ZR 67/08 u. 243/06 vom 1. Juli 2008).
Die an sich unverfängliche Aufnahme in der Zeitschrift 7 Tage, die Caroline und ihren Ehemann Ernst August von Hannover auf der Straße in Urlaubskleidung zeigte, illustrierte einen Text über die Vermietung der Welfenvilla auf der Insel Lamu. Der BGH hatte das Bild zunächst untersagt, doch das Bundesverfassungsgericht hob das Urteil auf, weil der Text ("Auch die Reichen und Schönen sind sparsam") ein Thema von allgemeinem Interesse berühre - den Hang Prominenter zum ökonomischen Denken. dpa

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